ALLGEMEINE BEDINGUNGEN unserer Vertriebsdienstleistungen

Präambel

Fassung vom 3. Mai 2024

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden einerseits vom Dienstleister, der Firma PHONE SOLUTIONS S.A.R.L. „der Verkäufer“, Inhaberin der Geschäfte „Phone Solutions“ und „Grüezi-Phone Solutions“ in der Schweiz, mit Sitz in, abgeschlossen Chemin du Vallon 21, 1030 Bussigny und andererseits von jeder natürlichen oder juristischen Person, die unsere Dienstleistungen erwerben möchte, im Folgenden „Käufer“ genannt.

Artikel 1

Die in diesem Dokument enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Firma PHONE SOLUTIONS S.A.R.L. über ihre Grüezi-Phone Solutions-Verkaufsstellen und ihrem Kunden, dem Käufer, im Rahmen einer Reparaturdienstleistung. Beide Parteien akzeptieren sie vorbehaltlos. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen. Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

Artikel 2

Mit der Hinterlegung des Gerätes und im Rahmen der erbrachten Leistungen garantiert der Käufer, Eigentümer des von ihm zur Reparatur überlassenen Gerätes zu sein. Er garantiert, dass er es regelmäßig erworben hat und dass es sich bei dem Gerät nicht um einen Diebesgegenstand handelt. Darüber hinaus bleibt der Käufer für die auf seinem Gerät vorhandenen Daten verantwortlich und die Sicherung seiner Daten muss von ihm durchgeführt worden sein. PHONE SOLUTIONS S.A.R.L bzw. die Techniker der Grüezi-Phone Solutions-Verkaufsstellen können nicht für direkte oder indirekte Schäden, Verluste oder Zerstörungen an den im Gerät gespeicherten Daten haftbar gemacht werden. PHONE SOLUTIONS S.A.R.L kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden. Darüber hinaus kann der Käufer im Falle eines Datenverlusts keinen Schadensersatz in Bezug auf den Wert der aufgezeichneten Daten verlangen. Wenn der Käufer seine SIM-Karte bei der Abgabe seines Geräts beim Verkäufer nicht abholt, kann dieser nicht haftbar gemacht werden, wenn die SIM-Karte von einem Dritten missbräuchlich verwendet wird oder diese beschädigt oder zerstört wird .

Artikel 3

Al.1 Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass das Gerät, das er reparieren lassen möchte, möglicherweise noch unter der Hersteller- oder Verkäufergarantie steht. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass der Eingriff von PHONE SOLUTIONS S.A.R.L bzw. durch den Techniker der Grüezi-Phone Solutions-Verkaufsstelle an seinem/ihrem Gerät zu einer Verletzung der Garantie des Herstellers und/oder Händlers führen kann. PHONE SOLUTIONS S.A.R.L kann nicht haftbar gemacht werden. Dem Käufer wird empfohlen, sich beim Verkäufer seines Geräts zu erkundigen, bevor er seine Ausrüstung PHONE SOLUTIONS S.A.R.L. oder den Technikern der Verkaufsstelle von Grüezi-Phone Solutions anvertraut.

Auf unsere Reparaturen gewähren wir eine Garantie von 1 Jahr, mit Ausnahme von Verschleißteilen (z. B. Batterien), auf die wir eine Garantie von 6 Monaten geben. Die verwendeten Ersatzteile sind original, neu oder generalüberholt (Originalteile sind komplett überholt, geprüft und weisen keine Gebrauchsspuren auf); oder kompatible AAA-Qualität, um ein gleichwertiges Leistungsniveau zu gewährleisten. Die Dichtheit der vom Verkäufer reparierten Geräte wird nicht gewährleistet. Die kaufmännische Vertragsgarantie erstreckt sich auf die im Zuge der Reparatur veränderten Ersatzteile. Bei Materialveränderungen, Unfällen, Druck oder Stößen, vorsätzlicher Beschädigung, Schäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten, Feuer, Feuchtigkeit oder Blitzschlag übernimmt der Verkäufer keine Garantie. Bei unsachgemäßem Gebrauch des Geräts sowie bei Reparaturen infolge von Schäden, die durch eine Flüssigkeit verursacht wurden, oder wenn ein Dritter außer einem Techniker von PHONE SOLUTIONS S.A.R.L bzw. einer Vertriebsstelle von Grüezi-Phone Solutions eingreift, entfällt die Garantie eine Reparatur durchzuführen.

Der Einbau eines Silikonschutzes der Marke Mobile Outfitters® bei Grüezi-Phone Solutions ist wie folgt gewährleistet: Im Falle eines festgestellten Mangels wird der Silikonschutz innerhalb von sieben Werktagen ab dem Datum des Einbaus in einem von ihnen kostenlos ersetzt an unseren Verkaufsstellen und unter der Bedingung, dass wir einen Kaufbeleg vorlegen UND dass wir den gebrauchten Silikonschutz zurückerhalten können.

Nach Ablauf dieser Frist gilt im Falle eines Ersatzes folgende Garantie: Der Silikonschutz wird angeboten und die Installation wird mit 50 % des bei der ersten Installation gezahlten Preises für die erforderliche Zeit auf demselben Gerät und unter der Voraussetzung in Rechnung gestellt Legen Sie den Kaufbeleg vor UND damit wir den gebrauchten Silikonschutz zurückerhalten können.

Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Neuverkauf handelt und die aktuellen Preise gelten, wenn eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt ist.

Al.2 PHONE SOLUTIONS S.A.R.L bzw. die Grüezi-Phone Solutions-Verkaufsstellen bieten generalüberholte Artikel mit einer Garantie von 1 Jahr zum Verkauf an. Für die Akkus dieser Geräte gilt eine 6-monatige Garantie; Maßgeblich ist Artikel 210 Abs. 4 b des Schweizerischen Obligationenrechts: „Die Klausel sieht eine Verjährungsfrist von weniger als zwei Jahren, beim Verkauf von Gebrauchtgegenständen von weniger als einem Jahr vor“. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Produkten um gebrauchte Produkte handelt. Der Kunde kann sich daher aufgrund des Gebrauchtzustands des Produkts nicht auf diese Garantie berufen. Für das Produkt gibt es keine Wasserdichtigkeitsgarantie. Bei einer Wiederaufbereitung kann es tatsächlich erforderlich sein, das Smartphone zu öffnen, die Dichtheit der Verbindungen ist daher nicht mehr zertifiziert. Im Falle eines Mangels an der vom Kunden erworbenen Sache verpflichtet sich PHONES SOLUTIONS S.A.R.L, die betreffende Sache zu reparieren. Nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen verpflichtet sich der Verkäufer, das Gerät durch ein gleichwertiges gebrauchtes oder überholtes Modell zu ersetzen. Der Käufer kann weder für das Originalgerät zu Argus-Konditionen noch für ein von ihm erworbenes Neugerät eine Erstattung verlangen. Schliesslich besteht in der Schweiz kein gesetzliches Recht des Kunden, ein Produkt umzutauschen oder zurückzugeben. Folglich liegt die Entscheidung über den Umtausch oder die Rücknahme eines Artikels ausschließlich bei PHONE SOLUTIONS SARL, die sich das Recht vorbehält, jede Anfrage von Fall zu Fall zu prüfen.

PHONE SOLUTIONS S.A.R.L behält sich das Recht vor, Ersatzteile bei Reparaturen neu zu bewerten. Diese werden dem Käufer nur auf besondere Anfrage des Käufers ausgehändigt.

Artikel 4

Die Reparaturzeit wird vom Techniker bei der Analyse des Gerätes als Anhaltspunkt ermittelt. Jedes Gerät wird in der Reihenfolge seines Eintreffens verarbeitet. Daher können im Falle einer Verzögerung des technischen Dienstes keine Reklamationen geltend gemacht werden. Wenn PHONE SOLUTIONS S.A.R.L bzw. der Techniker in der Grüezi-Phone Solutions-Verkaufsstelle die Reparatur nicht innerhalb von maximal 30 Tagen durchgeführt hat und der Käufer sein Gerät zurückholen möchte, werden keine Kosten für ein Angebot in Rechnung gestellt.

Artikel 5

Die vom Unternehmen angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer in Schweizer Franken. PHONE SOLUTIONS S.A.R.L behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Einige unterstützte Geräte können nicht repariert werden. Sie benötigen jedoch Arbeitszeit, um eine Diagnose zu erstellen und über den Zustand des Geräts zu entscheiden. Für diesen Service wird somit eine Pauschale von 39.90 CHF pro Smartphone und 59.90 CHF pro Tablet in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass eine Reparatur möglich ist, ist jede vom Kunden gewünschte Diagnose im Gesamtpreis enthalten, sofern dieser die von PHONE SOLUTIONS S.A.R.L. bzw. vom Techniker der Grüezi-Phone-Verkaufsstelle Solutions vorgeschlagene Reparatur akzeptiert.

Artikel 6

Wenn es nicht möglich ist, einen Vortest des anvertrauten Geräts durchzuführen (aufgrund eines technischen Defekts, z. B. eines defekten Bildschirms), kann PHONE SOLUTIONS S.A.R.L bzw. der Techniker einer Verkaufsstelle Grüezi-Phone Solutions nicht dafür verantwortlich gemacht werden das spätere Auftreten eines Geräteausfalls, der nicht der Hauptgrund für den Eingriff des Technikers ist. Andererseits können die Erschütterungen, die zum Bruch des Geräts geführt haben, in bestimmten Fällen zu einem Ausfall führen, der sich vom ursprünglichen Behandlungsgrund unterscheidet. Gegebenenfalls stellt der Verkäufer jegliche Intervention ein und wartet auf die Annahme des neuen Angebots durch den Käufer, um mit der Reparatur des Geräts fortzufahren. Wenn der Käufer das Angebot ablehnt, werden ihm Diagnose- und Verwaltungskosten in Höhe der geltenden Tarife in Rechnung gestellt, wenn der Eingriff länger als 30 Minuten dauert. Der Käufer erkennt an, dass PHONE SOLUTIONS S.A.R.L bzw. der Techniker der Grüezi-Phone Solutions-Verkaufsstelle nicht für die Ursache der Störung verantwortlich gemacht werden kann.

Artikel 7

Für den Fall, dass die Techniker von PHONE SOLUTIONS S.A.R.L bzw. Grüezi Phone Solutions-Verkaufsstellen den anfänglichen Ausfall des zur Reparatur anvertrauten Geräts verschlimmern und es unbrauchbar oder nicht reparierbar wird, verpflichtet sich der Verkäufer, das Gerät durch ein gleichwertiges zu ersetzen generalüberholtes Gebrauchtmodell. Der Käufer kann weder für das Originalgerät zu Argus-Konditionen noch für ein von ihm erworbenes Neugerät eine Erstattung verlangen. Der Käufer überträgt im Austausch gegen das Ersatzgerät das vollständige Eigentum an seinem unbrauchbaren oder nicht reparierbaren Gerät an PHONE SOLUTIONS S.A.R.L. Er verpflichtet sich, spätestens beim Gerätetausch sein iCloud- (Apple-Gerät) bzw. Google-Konto (Android-Gerät) zu deaktivieren. Er verpflichtet sich außerdem, den Überweisungs-/Ersatzbeleg zu unterzeichnen, den PHONE SOLUTIONS S.A.R.L zum Zeitpunkt des Umtauschs ausstellt, und eine Kopie seines Ausweises vorzulegen, die dem Überweisungs-/Ersatzbeleg beigefügt wird. Er akzeptiert, dass diese beiden Dokumente von PHONE SOLUTIONS S.A.R.L im Falle einer Anfrage der Kriminalpolizei oder einer anderen Behörde der Gemeinde-/Kanton-/Bundesverwaltung vorgelegt werden können.

Artikel 8

Für alle Streitigkeiten mit dem Käufer gilt Schweizer Recht.

Artikel 9

Für alle Streitigkeiten mit dem Käufer ist ausschließlich das Gericht von Lausanne zuständig.

Artikel 10

Nach einer Frist von 90 Tagen verzichtet der Kunde bei Nichtentnahme des ihm anvertrauten Geräts durch den Kunden ohne vorherige Weisung auf sein Eigentumsrecht und PHONE SOLUTIONS S.A.R.L behält sich das Recht vor, über nicht abgeholte Geräte frei zu verfügen. Ebenso gilt, wenn der Kunde nach Ablauf dieser 90-Tage-Frist sein Gerät nicht abholt, nachdem er über die Ankunft des bestellten Teils informiert wurde, eine etwaige zuvor geleistete Anzahlung als verloren gilt.